Bisher waren die Bußgelder noch überschaubar. Es sind zwar zahlreiche Verfahren anhängig, aber viele noch nicht entschieden.

Jetzt schreitet die „einheitliche“ Bussgeld-Festsetzung voran. Mit dem Stichwort „DSGVO“ finden Sie im Link „Normen/Infos“ eine Modellrechnung die die wahrscheinliche Richtung zeigt.

Anfang November soll es hier die nächsten Konkretisierungen geben. (Diese ist inzwischen erfolgt, die Richtung wurde durch die letzten Bussgeldbescheide bestätigt)

Der Grundgedanke ist, auf der letzten Konferenz in Berlin nochmal herausgestellt, dass die offensichtlichen Mängel im Datenschutz abgestellt sein müssen.

Alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die realisierbar sind, müssen umgesetzt sein. Die Mitarbeiter müssen im Sinne der DSGVO handeln. Die Unternehmen müssen ihre Bemühungen im Datenschutz „sauber“ dokumentieren.

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Harald Keil

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