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Dezember 2019

Rechtskonforme Homepage

By | Allgemein

Die Homepage ist im Erstkontakt mit einem Unternehmen heute die wichtigste Informationsquelle. Link zum Film

Wir alle gehen meist zuerst auf die Seite des potenziellen Lieferanten oder Kunden.

Im Zusammenhang mit der DSGVO und den damit verbundenen Betroffenenrechten ist die rechtskonforme Gestaltung der Homepage nochmal deutlich relevanter geworden.

Es sind folgende Punkte zu beachten:

SSL-Zertifikat: Oben in der Eingabezeile erscheint ein „Schloss„, wenn die Homepage sicher ist. Sollte dies nicht der Fall sein wird ein „durchgestrichenes Schloss“ angezeigt. Ein SSL-Zertifikat bestätigt, dass die Authentizität und Integrität der Homepage durch kryptografische Verfahren geprüft worden ist. Für den Nutzer stellt dies einen gewissen Schutz dar.

Wichtig ist es für den Verantwortlichen der Homepage. „Kontaktformulare“ oder „Online-Shops“ sollten nur über zertifizierte Internetseiten betrieben werden.

Cookies-Banner: Cookies übertragen Informationen vom Benutzer zu der besuchten Homepage. Zum einen gibt es technisch notwendige Cookies. Ohne diese kann die aufgerufene Homepage nicht genutzt werden. Das zweite sind Marketing-Cookies. Diese dienen entweder zur Auswertung von Nutzerverhalten oder für spätere Marketing-Maßnahmen. Das Grundprinzip für die Verwendung ist immer die Selbstbestimmung des Nutzer. Er muss bestimmen können, wo welche seiner Daten wie verwendet werden. Häuig weiss der Verantwortliche nicht welche Funktion die eingesetzten Cookies haben und stellen dies dann auch nicht korrekt dar.

Wichtig ist, dass die Information des Nutzers der Homepage transparent und umfassend erfolgt. Ansonsten drohen Bussgelder.

Impressum: Der Verantwortliche für die Homepage muss leicht und klar erkennbar sein.

Datenschutzerklärung: Die Datenschutzerklärung auf der Homepage muss beschreiben, wie die Daten, die über die Homepage erlangt werden, verarbeitet werden. (Cookie-Nutzung, Speicherung, Löschung, …). Ausserdem ist zu beschreiben, wo und wie der Betroffene seine Rechte geltend machen kann.

Kontaktformular: Es spricht nichts gegen die Verwendung eines Kontaktformular. Es muss nur korrekt angelegt und die Verwendung sauber beschrieben sein. Wenn es nur um eine einfache Kontaktaufnahme geht ist die Angabe einer E-Mail-Adresse häufig vorzuziehen.

Bilder: Bei der Verwendung von Bildern muss man immer vorsichtig sein. Entweder die Bilder sind zur Nutzung überlassen (von Dritten kostenfrei zur Verfügung gestellt), gekauft (über Bilder-Börsen oder direkt) oder werden mit Einwilligung verwendet. Wichtig bei Einwilligungen ist, diese können jederzeit wieder zurückgenommen werden.

Online-Shops / Portale: Immer mehr Produkte und Dienstleistungen werden online angeboten. Da hier Daten in beide Richtungen ausgetauscht werden, ist besonders auf die Sicherheit der Systeme zu achten. Zu den o.a. Themen kommt die besonder Verantwortung für die Sicherung der übergebenen Daten hinzu.

Fazit: Es ist wichtig auf die rechtlichen Aspekte eine Homepage zu achten. Wichtiger ist aber, vorher das Ziel der Homepage zu dokumentieren.

 

Elektronische Patientenakte (ePA)

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Die elektronische Patientenakte ist in der Einführung (geplant bis Jan. 2021) und wird sich sehr schnell im gesamten Gesundheitswesen verbreiten. Link Erklärvideo

Die Begründung, dass man effiienter aufgrund der gesammelten Daten Medikamente entwickeln kann, muss jeder für sich selbst hinterfragen. Dass in der gesamten Abwicklung weniger Fehler auftreten halte ich für durchaus möglich. Schwierig wird es, wenn Falscheingaben im System wieder korrigieren sind.

Derzeit ist die Telematik-Infrastruktur im Aufbau. Link zur Übersicht

Derzeit gibt es noch zahlreiche Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Link ZDF-Beitrag

Für uns stellen sich 2 Fragen:

Wie passe ich mein QM- und mein DSGVO-System entsprechend an?

Wie verhindere ich die EINFACHEN Fehler?

Im Zuge der ganzen Diskussionen werden die Betroffenen-Anfragen und die Aktivitäten der Aufsichtsbehörden stark zunehmen. Da die auftretenden Fragen überall die gleichen sind, hat es sich angeboten unsere Systeme hierauf anzupassen. Ebenso wichtig sind die Schulungen für die Mitarbeiter in ihren jeweiligen Funktionen.

Einfache Verstöße, wie die „Mitgabe“ von Informationen und Arzneimitteln an Dritte müssen unbedingt verboten werden.

Rechtskonforme KAMERA-Nutzung

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Um Unternehmen und Ladengeschäfte zu schützen, wurden in den letzten Jahren sehr viele Kameras angebracht.

Beim Betrieb von Kameras sind verschiedene Gesetze einzuhalten.

Hierbei ist der Einsatz meist nicht verboten, man muss sich aber darauf einstellen, dass sowohl die Aufsichtsbehörden als auch die „Betroffenen“ (Kunden, Mitarbeiter, …) in Zukunft sehr viel stärker hierauf achten werden.

Die Lösung für die Unternehmen hängt stark vom jeweiligen Einsatz und dem damit verbundenen Zweck für die Überwachung zusammen. Auf jeden Fall muss eine gesetzeskonforme Beschilderung, der sichere Umgang mit den gespeicherten Daten und eine Dokumentation vorhanden sein.

Erläuterungen können Sie dem folgenden Link entnehmen. Film KAMERA