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Wir freuen uns, Sie zu unserem bevorstehenden Impulsvortrag einladen zu dürfen. Der Vortrag wird sich mit dem Thema “Effiziente CSRD-Berichtserstellung” befassen.
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Wir freuen uns, Sie zu unserem bevorstehenden Impulsvortrag einladen zu dürfen. Der Vortrag wird sich mit dem Thema “Effiziente CSRD-Berichtserstellung” befassen.
Gestern durfte ich einen Vortrag bei der Deutschen Gesellschaft für Qualität (DGQ) zum Thema “Amendment der ISO-Managementnormen” halten. Es haben fast 100 Personen teilgenommen.
In dem Amendment geht es um die Forderung der Norm an die Unternehmen zur Betrachtung des Klimawandels.
Die Anforderungen an Unternehmen nehmen ständig zu. Immer mehr ISO-Normen sowie administrative Forderungen wie das Lieferkettengesetz, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Datenschutzregelungen, Meldepflichten und Abwärmebetrachtungen belasten Unternehmen zunehmend. Diese steigenden Anforderungen führen zu einem erhöhten administrativen Aufwand und steigern die Gefahr von Inkonsistenzen, die wiederum Strafen nach sich ziehen können. Zusätzlich wächst der Druck durch externe Kontrollen, die durch die Digitalisierung immer effizienter und umfassender werden.
Im Rahmen von Kündigungsschutzklagen wird zunehmend eine Betroffenenauskunft gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angefordert. Dies hat einen deutlichen Mehraufwand beim Unternehmen zum Ziel. Es wird häufig angeführt, dass auf die Beantwortung verzichtet werden kann, wenn es vor einem bestimmten Termin zu einer Einigung kommt.
Die KI-Verordnung regelt den Einsatz von KI in Unternehmen. Risikobetrachtung und Managementsysteme werden Pflicht.
Wenn Sie die Anwendung von KI in Ihr Management-System integrieren möchten ist die ISO 42001 ein Weg.
Die Unternehmen haben begonnen MS Teams zu nutzen. Hier ein Artikel über eine Veranstaltung bei der DGQ zu diesem Thema.
Aus der Diskussion in die Nutzung kommen.
Ein Plan in 8 Punkten für den START.
Am 18.11.2023 wurde das EnEfG veröffentlicht, die Konkretisierung durch das BAFA ist da.
Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Abwärme-Analyse, Umsetzungspläne, Bestätigung durch Energieberater
Termin: 01.07.2024 01.01.2025 Eintragung auf BAFA-Portal – Das Portal ist jetzt online
1. NICHT-KMU mit mehr als 2,5 GWh MÜSSEN
(auf Grundlage der Maßnahmen aus Energieaudit oder Energie-Management)
2. ALLE Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh MÜSSEN
3. ALLE Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh MÜSSEN
Die Strafen gehen bis 100.000 €.
Für Rechenzentren (über 300 kW Anschlussleistung) sieht das Gesetz ähnliche Regelungen vor, wie für Unternehmen. Interessant ist noch, dass deren Kunden ab dem 01.01.2024 über die ihnen zuzuordnenden Energieverbräuche informiert werden müssen.
Fazit
Wir
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Die Legalisierung von Cannabis muss in den Unternehmen betrachtet werden. Hierzu sind die Anweisungen anzupassen, zu schulen und zu überwachen.