AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • § 1 Geltung dieser Bedingungen

1.1 Die Keil GmbH schließt Verträge mit Kunden nur in Anwendung dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) und der von der Keil GmbH ergänzten Vereinbarungen ab. Die einmal vereinbarten Geschäftsbedingungen gelten – bis auf Widerruf durch die Keil GmbH – auch für alle zukünftigen Vertragsabschlüsse als vereinbart. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Kunden, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, sind für die Keil GmbH unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies betrifft auch die Vereinbarung über das Abweichen von der Schriftform selbst. Mündliche Auskünfte, Nebenabreden und Zusagen von Organen oder Beauftragte der Keil GmbH sind in jedem Stadium der Vertragsabwicklung nur dann verbindlich, insoweit sie schriftliche Bestätigung finden.

1.3 Entgelte für angebotene Leistungen sind, wenn nicht in Schriftform ausdrücklich anders angegeben, ausschließlich für Leistungen innerhalb der räumlichen Grenzen der BRD gültig. Die postalische Anschrift der Kunden lässt nicht auf eine Leistungserbringung über die Grenzen der BRD hinaus schließen.

  • § 2 Art und Umfang – Vertragsgegenstand

2.1 Die Leistungskataloge der Keil GmbH sind, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, freibleibend und nicht bindend. Ein beiderseits verbindlicher Vertrag kommt erst mit dem Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung der Keil GmbH beim Auftraggebenden oder dem Leistungsbeginn der Keil GmbH zustande.

2.2 Der Umfang des Vertragsverhältnisses wird durch den konkreten Auftrag des Kunden begrenzt. Die vereinbarte Tätigkeit ist grundsätzlich nicht darauf gerichtet, einen bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart worden. Die Zuordnung der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgt durch die Keil GmbH.

2.3 Die Keil GmbH besorgt, im Rahmen der von den Kunden erteilten Befugnisse, die im Leistungskatalog definierten Positionen für die Kunden. Die Keil GmbH kann die im Leistungskatalog beschriebenen Leistungen wie insbesondere Beratungen, Schulungen, Analysen, kundenindividuelle Anpassungen, Zertifizierungsleistungen, Stellungen von Beauftragten, Meldestellen, Softwarelösungen etc. stellvertretend für den Kunden beauftragen.

2.4 Die beauftragten Leistungen gem. Leistungskatalog sind, insoweit nicht anders ausdrücklich bezeichnet, einmalige Leistungen.

2.5 Die beauftragten Dauerleistungen (p.a.) gem. Leistungskatalog sind, insoweit nicht anders ausdrücklich bezeichnet, wiederkehrende und / oder laufende Leistungen. Mit Vertragsschluss gelten diese für die Dauer von 3 Jahren als vertraglich verbindlich vereinbart. Der Vertrag mit der Keil GmbH verlängert sich automatisch um die Dauer von 3 Jahren, sollte eine der Parteien nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende (maßgeblich ist das Ablaufdatum des Zertifikates/ der Urkunde oder die Übermittlung/ Freischaltung von Zugangsdaten) schriftlich kündigen. Im Fall einer vorzeitigen Vertragskündigung / -auflösung berechnet der Auftragnehmer an den Auftraggeber den vertraglich vereinbarten Restwert.

2.6 Eine Kündigung ist ausschließlich per Briefpost zu richten an: Keil GmbH, Lederstr. 116, D-72764 Reutlingen.

2.7 Die Keil GmbH ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der ihr zur Verfügung gestellten Informationen oder von mündlichen Auskünften der Kunden oder seiner Beauftragten zu überprüfen, sodass sie von der Richtigkeit solcher Angaben ausgehen darf.

2.8 Schlägt die Keil GmbH eine bestimmte Maßnahme vor und nehmen die Kunden hierzu nicht binnen zwei Wochen Stellung, obwohl die Keil GmbH zu Beginn dieser zwei Wochen ausdrücklich auf die Bedeutung des Schweigens hingewiesen hat, so gilt das Schweigen der Kunden als Zustimmung zu dem Vorschlag der Keil GmbH.

2.9 Werkvertragliche Leistungen sind ausdrücklich im jeweiligen Vertrag zu vereinbaren.

2.10 Die Keil GmbH übernimmt keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung und die Funktionsfähigkeit der ausschließlich auf technische Sicherheit überprüften Objekte, sofern dies nicht ausdrücklich Auftragsinhalt ist. Insbesondere werden Konstruktion, Werkstoffauswahl und Bau von Geräten und Anlagen nur dann einer Prüfung unterzogen, wenn sich ein Auftrag speziell auf eine derartige Leistung richtet. Dies gilt in gleicher Weise auch für Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften. Die Keil GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der den Aufträgen zugrunde liegenden Gesetze, Richtlinien und Normen.

2.11 Die Keil GmbH ist berechtigt, von den ihr zur Verfügung gestellten schriftlichen Dokumenten Kopien herzustellen und zu ihren Akten zu nehmen und Daten der Kunden und aus dem Geschäftsverkehr mit diesem zu eigenen Zwecken in einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage zu speichern. Die Kunden erteilend entsprechend §12 der AGB hierzu ausdrücklich ihre Zustimmung.

  • § 3 Mitwirkungsleistung der Kunden

3.1 Die Kunden werden die Keil GmbH bei der Erbringung der Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.

3.2 Die Kunden sind verpflichtet, sämtliche Schriftstücke unverzüglich daraufhin zu überprüfen, ob die dort angegebenen Sachverhalte richtig und vollständig wiedergegeben sind.

3.3 Die Kunden werden der Keil GmbH die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen und für sämtliche erforderlichen Genehmigungen und Freigaben sorgen, jederzeit auftragsbezogene Auskünfte erteilen und vor Beginn der Leistungserbringung die hierzu notwendigen Vorbereitungen treffen. Die Kunden sind dazu verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die erforderlichen Unterlagen oder Genehmigungen rechtzeitig bereitzustellen. Darüberhinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Kommen die Kunden diesen Pflichten trotz Fristsetzung durch die Keil GmbH nicht nach, so ist die Keil GmbH berechtigt den Vertrag mit Fristablauf aufzuheben und Schadenersatz, insbesondere wegen Nichterfüllung, geltend zu machen. Alternativ hierzu kann der durch die mangelnde Mitwirkung entstandene Mehraufwand mit einem Stundensatz von 180 € in Rechnung gestellt werden.

3.4 Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt den Kunden.

3.5 Sofern nicht anders im Auftrag vermerkt, haben die Kunden die beauftragten Leistungen von Beratung, Schulung, Re-/ Zertifizierung, Auditierung/ Prüfung, Stellung Beauftragte, Dokumente, etc. innerhalb von vier Monaten nach Auftragsbestätigung abzunehmen.

3.6 Bei Terminabsagen seitens des Auftraggebers innerhalb von 5 Arbeitstagen vor den geplanten und/ oder bestätigten Terminen behält sich die Keil GmbH vor, einen Betrag in Höhe von jeweils 550 € pauschal in Rechnung zu stellen (Ausfallentschädigung). Weiterhin behält sich die Keil GmbH das Recht vor bei einer Terminabsage eine zusätzliche Bearbeitungspauschale von jeweils 250,00 Euro zu berechnen.

3.7 Sollte aufgrund von Gegebenheiten, die von Kunden zu verantworten sind, ein Nachaudit etc. notwendig sein, wird nach Aufwand verrechnet. Hierfür werden 180 € je angefangene Auditstunde berechnet.

3.8 Folgende systemische Voraussetzung werden bei den Kunden unterstellt: mindestens Windows XP und mind. MS Office 2003.

  • § 4 Rechte an den verkörperten Leistungsergebnissen

4.1 Sämtliche Urheberrechte an den von der Keil GmbH erbrachten verkörperten Leistungsergebnissen verbleiben bei der Keil GmbH. Die Weitergabe, Verwertung und/oder Veröffentlichung der Leistung über den vertraglich festgelegten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Keil GmbH. Bei Weitergabe, Verwertung und/oder Veröffentlichung der Leistung sind die Kunden für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Die Kunden haben die Keil GmbH insoweit von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.

4.2 Die Keil GmbH räumt den Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse, auch der stellvertretend beauftragten Dritten, zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel, exklusive Zertifikate und Logos, ein.

  • § 5 Vergütung

5.1 Die Leistungen werden nach den jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Angeboten, Preislisten und dgl. verrechnet.

5.2 Die Keil GmbH behält sich das Recht vor, alle Tätigkeiten nur gegen Vorkasse durchzuführen.

5.3 Erstreckt sich die Leistungserbringung auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr oder werden Leistungen wiederholt erbracht, so kann die Keil GmbH die bei Vertragsabschluss vereinbarten und gültigen Vergütungen, Preislisten und dgl. entsprechend dem vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis 2010 = 100) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index anpassen, sofern eine Änderung von mindestens zehn Prozent gegeben ist.

5.4 Materialaufwand wird gesondert vergütet. Von Kunden zu vertretende Wartezeiten der Keil-Beauftragten werden wie Arbeitszeiten vergütet. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands. Die Vergütung für die Durchführung von Schulungs- und Beratungstage erfolgt nach dem vereinbarten Festpreis. Ein Tag umfasst max. 8 Std. inklusive Vor- und Nachbereitung und Pausen. Zusätzlicher Zeitaufwand und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten.

5.5 Als Basis der Kalkulation gelten die von den Kunden angegebenen Firmendaten wie z.B. zur Unternehmensgröße, Anzahl der Standorte, Geltungsbereich sowie Mitarbeiteranzahl und Besonderheiten der Unternehmung. Bei Änderungen muss die Kalkulation ggf. angepasst werden. Die Mitarbeiterzahl im Vollzeitäquivalent errechnet sich aus Vollzeit=100%, Teilzeit=50%, Azubi und Aushilfen=25%.

5.6 Falls sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages notwendige Änderungen oder Überschreitungen des vereinbarten Auftragsvolumens ergeben sollten, ist die Keil GmbH berechtigt, diese aufgrund der vorliegenden AGB auch ohne schriftlichen Auftrag vorzunehmen, sofern das zuletzt vereinbarte Entgelt nicht um 15% überschritten wird. Überschreitet die Modifikation 15% dann sind diese vor Erbringung der zusätzlichen Leistung schriftlich zu vereinbaren. Erhöht sich durch diese Modifikation des Auftragsumfanges das zuletzt vereinbarte Entgelt um mehr als 50%, so ist die Keil GmbH berechtigt, binnen drei Tagen ab Bekanntgabe des neuen Entgeltes vom Vertrag zurückzutreten. Die Kunden haben aber für den bereits erbrachten Leistungsumfang eine Vergütung in der dafür vereinbarten Höhe zu entrichten.

5.7 Bei Werksverträgen gilt das im jeweiligen Vertrag Vereinbarte.

5.8 Sollte es seitens der Keil GmbH im Einzelfall sinnvoll erscheinen, wenngleich ohne zwingende Notwendigkeit, Personen mit besonderer Sach-/Fachkunde oder sonstiger Befähigung aus dem europäischen Ausland hinzuzuziehen, werden Fahrzeit, Reisekosten sowie Spesen gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen berechnet.

5.9 Aufrechnungsrechte stehen den Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich von Keil GmbH anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht der Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung der Kunden stammen aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

  • § 6 Fristen/Termine

6.1 Die vertraglich vereinbarten Fristen und Termine beruhen auf Schätzungen des Arbeitsumfanges aufgrund der Angaben der Kunden. Diese Zeitangaben erlangen nur dann Verbindlichkeit, wenn sie von der Keil GmbH schriftlich ausdrücklich als „verbindlich“ festgelegt worden sind. Verzögerungen berechtigen die Kunden nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen, egal aus welchem Rechtstitel.

6.2 Verbindlich festgelegte Fristen beginnen mit der vollständigen Übereinstimmung in allen Vertragsteilen und über sämtliche Bedingungen der Leistung und enden mit der Bereitstellung der Leistung durch die Keil GmbH. Sie verlieren ihre Verbindlichkeit, wenn sich die Kunden mit ihren Verpflichtungen nach den Bestimmungen der vorliegenden AGB, insbesondere den §§ 2 und 3 – aus welchen Gründen immer – in Verzug befindet.

6.3 Wird die Auftragserfüllung durch Umstände verzögert, die die Keil GmbH nicht zu vertreten hat (z.B. Betriebsstörungen, Streik, höhere Gewalt, Transporthindernisse, etc.), ist die Keil GmbH unter Ausschluss von Gewährleistungen, Irrtumsanfechtungen und/oder Schadenersatzansprüche berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die Frist angemessen zu verlängern. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich die Keil GmbH bereits in Verzug befindet. Die Keil GmbH wird dies den Kunden rechtzeitig mitteilen. Die Keil GmbH ist im Rücktrittsfall berechtigt, bis dahin erbrachte Teilleistungen gegenüber den Kunden zu den dafür vereinbarten Preisen abzurechnen.

  • § 7 Zahlungsfristen/Verzug

7.1 Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.2 Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit dem Rechnungsdatum bzw. lt. der Auftragsbestätigung. Nach abgeschlossener Zertifizierung kann die Auditierung zzgl. MwSt. und Reisekosten separat in Rechnung gestellt werden. Nach dem Zahlungseingang geht den Kunden das Zertifikat zu.

7.3 Gerät ein Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug ist Keil GmbH berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 8% p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen und eigene Mahnkosten in Höhe von 5,00 € je Mahnung in Rechnung zu stellen. Wahlweise kann die Keil GmbH die Zahlung der offenen Forderungen, auch solche aus anderen Verträgen und unabhängig von abweichenden Zahlungsvereinbarungen, verlangen und bis zur Zahlung mit der Auftragserfüllung zuwarten oder ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen ausführen oder aber fristlos vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

7.4 Die Nutzung und Ausstellung von Zertifikaten, Urkunden oder sonstigen Benennungen ist nur gestattet, wenn die zugrundeliegende Rechnung vollständig bezahlt wurde. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, behalten wir uns das Recht vor, die Nutzung der genannten Dokumente zu untersagen und gegebenenfalls bereits ausgestellte Zertifikate oder Urkunden für ungültig zu erklären.

7.5 Rechnungsbeanstandungen sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung der Keil GmbH schriftlich und substantiiert mitzuteilen, widrigenfalls gilt die Rechnung als anerkannt.

7.6 Die Kunden sind nicht berechtigt, mit Forderungen – welcher Art auch immer – aufzurechnen, sofern diese nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von der Keil GmbH schriftlich anerkannt worden sind.

7.7 Die Kunden sind verpflichtet sich weiter, die durch seinen Zahlungsverzug tatsächlich entstandenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten und Aufwendungen der Keil GmbH zu ersetzen. Dazu zählen unbeschadet einer prozessrechtlichen Kostenersatzpflicht insbesondere, die außergerichtlichen Kosten, die Mahnkosten, die Kosten eines Inkassounternehmens, sowie die Kosten von einschreitenden Rechtsanwälten, soweit sie zweckdienlich und notwendig waren.

7.8 Mehrere Vertragspartner haften zur ungeteilten Hand.

  • § 8 Vollmacht

8.1 Die Kunden erteilen der Keil GmbH Vollmacht zur sachgerechten und rechtswirksamen Durchführung und Abwicklung des Auftrags.

8.2 Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:

a) Ausschließlich leistungsbefreiende Entgegennahme und Bewirken von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen (u.a. Auditberichte, Rechnungen, Auditplan usw.).

b) Zur sachgerechten Vermittlung, Abwicklung und Durchführung des Vertragsgegenstandes notwendige Begründung von Vertragsverhältnissen.

c) Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen und Vornahme von Rechtsgeschäften, insbesondere empfangsbedürftige Rechtsgeschäfte wie Kündigung, Anfechtung und Rücktritt von Vertragsverhältnissen.

d) Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere, sowie die Erteilung von Untervollmachten.

8.3 Die Keil GmbH ist zur Verwendung der Vollmacht berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Sofern die Keil GmbH von der Vollmacht über die aufgeführten Zwecke unter Punkt 8.2 a) bis d) hinaus Gebrauch macht ist dies den Kunden anzuzeigen, insbesondere ist die Keil GmbH zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen zugunsten der Kunden nur dann verpflichtet, wenn dies schriftlich ausdrücklich vereinbart wurde und durch die Keil GmbH schriftlich bestätigt wurde. Diesbezüglich kann ein Sachstandsbericht auf Verlangen – schriftlich oder telefonisch – erteilt werden. Die Keil GmbH ist grundsätzlich berechtigt, ihre Leistungen nach eigenem Ermessen vorzunehmen und alle Schritte zu ergreifen, solange dies dem Auftrag oder dem Gesetz nicht widerspricht.

8.4 Durch Erlöschen des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses gilt die Vollmacht zum jeweiligen Ende der Restlaufzeit als widerrufen.

8.5 Die Vollmacht erstreckt sich nicht auf eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Sofern Tätigkeiten aus der Vollmacht durch die Keil GmbH Rechtsdienstleistungen nach dem RDG berühren, werden diese durch die Keil GmbH unentgeltlich erbracht. Die Keil GmbH stellt sicher, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt, wobei die Zuständigkeit unter info@keil-group.de bei der Keil GmbH abgefragt werden kann.

  • § 9 Qualitative Leistungsstörung

9.1 Sind die Kunden nicht Verbraucher im Sinne des § 1 BGB, so hat er die Leistungen der Keil GmbH unverzüglich nach Leistungserbringung zu prüfen und festgestellte bzw. feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeder Haftung der Keil GmbH unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend zu machen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung, jedoch noch innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich zu rügen. Allfällige Mängelrügen berechtigen nicht zu teilweiser oder gänzlicher Zurückhaltung von Rechnungsbeträgen.

9.2 Gewährleistungsansprüche der Kunden – auch für so genannte unkörperliche Werke, beispielsweise für Gutachten, Berichte etc. – verfristen ein Jahr nach Abschluss der Leistungserbringung durch die Keil GmbH. Die Gewährleistungsfrist wird weder durch Verbesserung noch durch Verbesserungsversuche verlängert oder unterbrochen, vor allem dann nicht, wenn diese außerhalb der hiermit vereinbarten Gewährleistungsfrist erfolgen.

9.3 Schadenersatzansprüche und Forderungen auf und aus Irrtumsanfechtungen, die aus einer allfälligen mangelhaften Lieferung oder Leistung resultieren, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn Beauftragte von der Keil GmbH hätten derartige Ansprüche vorsätzlich oder grob fahrlässig begründet.

  • § 10 Freistellung von Rechtsmängeln

10.1 Voraussetzung für die Rechtsmängelhaftung ist, dass die Keil GmbH von den Kunden schriftlich innerhalb von 7 Kalendertagen nach erster Kenntnis der Kunden von solchen Ansprüchen benachrichtigt worden ist. Weiter haben Kunden der Keil GmbH alle Abwehr- und Vergleichsverhandlungen zu überlassen. Alle erforderlichen Ermächtigungen für gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen sind zu erteilen. Die Ansprüche des Dritten dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung der Keil GmbH anerkannt, oder die Abwehr der Ansprüche durch die Keil GmbH in anderer Weise durch nicht mit der Keil GmbH abgestimmte Handlungen beeinflussen werden. Änderung oder Ersatz von Software bleibt in einem solchen Fall der Keil GmbH vorbehalten.

10.2 Werden gegen die Kunden Ansprüche wegen Rechtsmängelhaftung geltend gemacht, so kann die Keil GmbH auf eigene Kosten die Leistung in einem für die Kunden zumutbaren Umfang ändern oder ersetzen.

10.3 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorliegen einer Garantie oder zugesicherten Eigenschaft, arglistigem Verschweigen eines Rechtsmangels, bei Personenschäden sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  • § 11 Haftung

11.1 Machen die Kunden gegen die Keil GmbH Schadenersatzansprüche geltend, so ist er sowohl bezüglich der Verursachung, Rechtswidrigkeit, als auch hinsichtlich des Verschuldens sowie des Verschuldensgrades beweispflichtig. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen an Dritte u.a. ist unzulässig.

11.2 Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen die Keil GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und ihre Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung, Pflichtverletzung und aus der Verletzung der in § 311 BGB aufgeführten Schuldverhältnisse, sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt.

11.3 Die Keil GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, nur in Höhe der typischerweise vorhersehbaren Schäden. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Verletzung von Kardinalpflichten oder wenn auf Grund des Produkthaftungsgesetzes zwingend gehaftet wird.

11.4 Die Keil GmbH übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der Leistung bezweckten Erfolg.

11.5 Die Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch, drei Jahre nach Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Bei Verlust von Daten haftet die Keil GmbH nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch die Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

11.6 Entsteht den Kunden durch eine von der Keil GmbH verschuldete Überschreitung einer verbindlich vereinbarten Leistungsfrist ein Schaden, kann dieser höchstens in Höhe von 5 % des von der Verspätung betroffenen Teils des Auftrages geltend gemacht werden.

11.7 Die Haftung für Mangelfolgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Verdienstausfall, sonstige Vermögensschäden, Zinsschäden, etc. ist ausdrücklich abbedungen. Eine allenfalls dennoch bestehende gesetzliche Haftung unterliegt sämtlichen im Punkt „Haftung“ angeführten Einschränkungen.

11.8 Die Keil GmbH haftet nicht für die Bonität der durch Vermittlung geschlossenen Vertragsparteien.

11.9 Ferner übernimmt die Keil GmbH keine Gewähr für die Erreichung von den Kunden gegebenenfalls verfolgten wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und sonstigen Ziele.

11.10 Die Keil GmbH übernimmt keine Haftung für die richtige, vollständige oder rechtzeitige Erfüllung etwaiger Informations- oder Aufklärungspflichten der vermittelten Vertragsparteien. Sofern sie im Einzelfall, freiwillig, entsprechende Informationen übermittelt, übernimmt sie hierfür keine Haftung. Insbesondere überprüft die Keil GmbH keine Angaben in Unterlagen. Eine Haftung für derartige Angaben ist, auch wenn sie durch die Keil GmbH weitergereicht werden, ausgeschlossen.

  • § 12 Datenschutz/Geheimhaltung

12.1 Die Keil GmbH hat ihre Beauftragten und sonstige Erfüllungsgehilfen zur Verschwiegenheit über alle ihnen durch den Auftrag zur Kenntnis gelangten Tatsachen verpflichtet.

12.2 Die Kunden gestatten der Keil GmbH, dass sie von schriftlichen Unterlagen, Zeichnungen, Plänen usw. die der Keil GmbH zur Einsicht überlassen werden und die für die Auftragserfüllung notwendig sind, Kopien für die Akten der Keil GmbH zu erstellen, bzw. diese zu speichern.

12.3 Die Kunden gestatten der Keil GmbH die Speicherung und elektronische Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Deutschen Datenschutzgesetzes.

12.4 Die Keil GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit den Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind.

12.5 Die Kunden willigen ein, dass Daten aus den Auftragsunterlagen und/oder der Vertragsdurchführung an Dritte übermittelt werden dürfen, soweit dies für eine sachgerechte Vermittlung, Abwicklung und Durchführung des Vertragsgegenstandes notwendig ist. Personenstandsdaten dürfen nur insoweit übermittelt werden, soweit dies zur Vermittlung, Abwicklung und Durchführung des Vertragsgegenstandes sachgerecht und erforderlich ist, sowie zur Erfüllung von Anforderungen und Wünschen des Kunden, insbesondere zum Zwecke der Vertragsanbahnung und -abwicklung erforderlich ist.

12.6 Die Keil GmbH erhebt weiterhin personenbezogene Daten, um die Kunden und Interessierte über Produktneuheiten informieren zu können. Die Kunden können ihre Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten für die Zukunft jederzeit widerrufen. Widerrufsempfängerin ist die Keil GmbH, Lederstr. 116, 72764 Reutlingen. Die Keil GmbH ist berechtigt die personenbezogenen Daten an die mit der zur Durchführung der vertraglichen Leistungen beauftragen Dritten gemäß § 2 Abs. 2.1 weiterzugeben.

12.7 Die Kunden stellen sicher, dass die Keil GmbH alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für sie aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden.

12.8 Die Kunden sind sich bewusst, dass er die Einwilligung der betroffenen Personen in geeigneter Form vor der Durchführung der vertraglichen Leistung einzuholen hat.

  • § 13 Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel und die Kündigung.

13.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist die Kunden Kaufmänner / -frauen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen wird als Gerichtsstand der Sitz der Keil GmbH, derzeit Reutlingen, vereinbart. Die Keil GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunde an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.

  • § 14 Salvatorische Klausel

Unwirksame Bestimmungen dieser Vereinbarung beeinträchtigen die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien kommen im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel dieser Vereinbarung überein, diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (i.S. d. §13 BGB) nur, soweit ihnen nicht zwingende Regelungen entgegenstehen Keil GmbH, Lederstraße 116, 72764 Reutlingen

Telefon: 07121 74400 10 Telefax: 07121 74400 72

Geschäftsführer: Harald Keil

Handelsregister AG Stuttgart HRB 727003

UST-ID: DE247541654

Stand: 01.04.2024