Seit Anfang des Jahres müssen Lieferanten von Erzeugnissen Ihre Informationen in der SCIP-Datenbank eintragen.
Das ganze gehört zum EU-Abfallpaket, das aus folgenden Teilen besteht:
- Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/851) Link
- Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Richtlinie (EU) 2018/852) Link
- Richtlinie über Abfalldeponien (Richtlinie (EU) 2018/850) Link
- Richtlinie über Altfahrzeuge, Baterien und Akkumulatoren, Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Richtlinie (EU) 2018/849) Link
Die Homepage der ECHA bietet die entsprechenden Hilfen. Link