Der Rahmenvertrag, der die langfristige Zusaammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz regeln sollte wird von der Schweiz nicht gezeichnet. Link

Direkte Auswirkungen auf die Einstufung der Schweiz als „Dritt-Land“ im Sinne der DSGVO sehe ich nicht.

Die Schweiz hat ihr Datenschutzrecht erst September 2020 weiter an die EU angeglichen. Link Damit wird die Stellung als „sicheres Drittland“ weiter gestärkt.

Langfristig ist aber schon eine Tendez erkennbar, die auf eine Isolierung der EU im Thema DSGVO hinausläuft. Die derzeitigen Entwicklungen zeigen die Spannungen zwischen dem „Schutz der Betroffenen-Daten“ und der internationalen Entwicklung zur Vernetzung und automatisierten Auswertung der Informationen.

Solange die EU als Markt interessant bleibt, die großen „Player“ sitzen meist ausserhalb, könnten wir mit dem bestehenden Modell fortfahren. Die internationale Vernetzung, gerade mit der Corona-Pandemie, geht aber in die andere Richtung. Link

Allerdings darf man nicht ausser acht lassen, dass eine Abschottung von vertraulichen Informationen innerhalb der EU sicher einfacher möglich ist, als ausserhalb. Z.B. ist die Nutzung von Video-Konferenz-Systemen durchaus DSGVO-konform möglich – die tatsächliche Abschottung von vertraulichen Informationen aber schwer vorstellbar.

Fazit

Langfristig kann es sinnvoll sein, die Datenhaltung innerhalb der EU zu konzentrieren.

Teilen Sie diesen Beitrag:
Harald Keil

Author Harald Keil

More posts by Harald Keil