Im Rahmen der Herbst-Tagung des HLBS wurden viele interessante Themen vorgestellt und diskutiert.

Kontrovers wurde die Reichweite der Auskunftspflicht gegenüber Betroffen erörtert, die in Gutachten genannt werden. Hierbei geht es z.B. um Mieter in Baugutachten und Beteiligte in Umweltgutachten. Zu diesen Betroffenen sind zahlreich personenbezogene Daten in den Gutachten genannt. Die einzelnen Betroffenen werden aber weder verwaltet noch in Übersichten geführt. Im Falle einer Betroffenenanfrage durch einen solchen Mieter ist eine Auskunft mit vertretbarem Aufwand praktisch nicht möglich. Die Rechte des Betroffenen können aber durchaus gefährdet sein.

Die Problematik trifft auch Sachverständige aus anderen Branchen. Deshalb sollte im Falle einer Betroffenenanfrage der Einzelfall genau geprüft werden.

Der HLBS bietet zum Thema DSGVO in Zusammenarbeit mit der Keil GmbH zahlreiche Leistungen an.

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Harald Keil

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