Achtung: Messen ist seit 01.01.2021 Pflicht

Wenn Sie Strom an Dritte weiterleiten, sind sie verpflichtet diesen zu messen. Sie werden mit der Weiterleitung automatisch zum Versorger.

Die Befreiung von der EEG-Umlage wird immer im Vorfeld beantragt, deshalb wird es am 01.01.2022 spannend. Dann müssen Sie das „Messen“ spätestens umgesetzt haben.

Hier einige interessante Links

Bundesnetzagentur Formen der Stromversorgung nach EEG-Umlagepflichten

Bundesnetzagentur – Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten

DIHK – Weiterleitung von Strom auf dem Betriebsgelände

Als erstes müssen Sie prüfen ob Sie Strom weiterleiten. Dann ist die Frage, ob Sie unter der Bagatell-Grenze liegen (Leitfaden DIHK).

Beim einrichten der Messstellen wenden Sie sich am besten an Ihren Betriebselektriker.

FAZIT: Sofort prüfen, für viele ist der potenzielle Schaden beträchtlich.

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Harald Keil

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