In Ergänzung zum unten angeführten Artikel, hier ein Gedankenspiel.

Energie-Einsparmaßnahmen mit weniger als 3 Jahren Amortisationszeit MÜSSEN umgesetzt werden, wenn … siehe unten.

Jetzt ist eigentlich klar, das Herunterdrehen der Raumtemperatur ist mit sehr wenig Kosten verbunden und spart sofort Kosten.

Wenn die 19 Grad Büro-Temperatur nicht umgesetzt werden, stellt dies einen Compliance-Verstoß dar.

Die Energie-Berater und -Auditoren müssen die Einhaltung kontrollieren. Das BAFA hat die Aufsicht.

Achtung: Seit dem 01.10.2022 – Pflicht zur Umsetzung von Energiespar-Maßnahmen

Das BAFA weist auf seiner Homepage auf gravierende Neuerungen im Zusammenhang mit dem EDL-G hin. Link

NICHT-KMU im Sinne des EDL-G müssen seit 01.10. die Energieeinspar-Maßnahmen aus dem Energiebericht (EN 16247) bzw. ihrem Energie-Managementsystem innerhalb von 18 Monaten umgesetzt haben, wenn

  • ihr Unternehmen mehr als 10 GWh/a verbraucht hat (Strom, Gas, Öl, Diesel, Benzin, …)
  • sich die Maßnahme nach 1/5 der Nutzungszeit rechnet (max. 3 Jahre)

Wichtig:

  • Die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Maßnahmen muss anhand der DIN EN 17463 (VALERI) bewertet sein. Das ist deutlich detaillierter als in der Vergangenheit.
  • Umsetzung innerhalb von 18 Monaten.

Wir können Sie unterstützen durch:

  • Überprüfung der Wirtschaftlichkeitsberechnungen,
  • Schulung in DIN EN 17463
  • Bestätigung der Umsetzung der betroffenen Maßnahmen

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Harald Keil

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