Am 18.11.2023 wurde das EnEfG veröffentlicht, die Konkretisierung durch das BAFA ist da.

Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Abwärme-Analyse, Umsetzungspläne, Bestätigung durch Energieberater

Termin: 01.07.2024 Eintragung auf BAFA-Portal

1. NICHT-KMU mit mehr als 2,5 GWh MÜSSEN

(auf Grundlage der Maßnahmen aus Energieaudit oder Energie-Management)

  • die Abwärme erfassen, dokumentieren und Maßnahmenpläne zur Reduktion erstellen
  • Wirtschaftlichkeitsbewertung für alle Maßnahmen nach DIN EN 17463 erstellen
  • Maßnahmen umsetzen, wenn positiver Kapitalwert innerhalb von 50{709d2c39680e6b8ee35c2f960fb10ebcd3b0990f7f8b52a704ee0cef0ff5a9c9} der Nutzungsdauer (max. 15 Jahren) erreicht wird
  • Umsetzungspläne erstellen und zu veröffentlichen für alle als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen. (bis 17.11.2026)
  • Die Umsetzung bzw. Nicht-Umsetzung der Maßnahmen bewerten lassen (wir sind hierfür zugelassen)
  • Abwärme-Mengen an BAFA-Plattform übermitteln (bis 01.07.2024)

2. ALLE Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh MÜSSEN

  • Die Abwärme erfassen, dokumentieren und Maßnahmen zur Reduktion erstellen.

3. ALLE Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh MÜSSEN

  • Energie- oder Umweltmanagementsystem zertifizieren. (bis 18.07.2025)
  • Zufuhr und Abfuhr an Energie, Prozesstemperaturen, abwärmeführenden Medien erfassen (mit Temperatur und Wärmemengen, Inhaltsstoffen, Abwärmemengen + Bewertung der Möglichkeit zu Maßnahmen zur Umsetzung von Abwärmerückgewinnung u. -nutzung).
  • Technisch realisierbare Energieeinsparmaßnahmen + Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung u. -nutzung identifizieren und darstellen.

Die Strafen gehen bis 100.000 €.

Für Rechenzentren (über 300 kW Anschlussleistung) sieht das Gesetz ähnliche Regelungen vor, wie für Unternehmen. Interessant ist noch, dass deren Kunden ab dem 01.01.2024 über die ihnen zuzuordnenden Energieverbräuche informiert werden müssen.

Fazit

  • Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN 17463 (VALERI) erstellen.
  • Abwärme dokumentieren
  • Umsetzungspläne erstellen

Wir

  • haben die Managementsysteme und begleiten Sie durch die Zertifizierung,
  • erstellen die Wirtschaftlichkeitsberechnungen nach DIN EN 17463,
  • analysieren Ihre Abwärme und sind
  • für die Bestäigung der Umsetzung der Einspar-Maßnahmen zugelassen

Kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie effizient und auf Augenhöhe.

Link zum Gesetz

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Harald Keil

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