Achtung: Messen ist seit 01.01.2021 Pflicht
Wenn Sie Strom an Dritte weiterleiten, sind sie verpflichtet diesen zu messen. Sie werden mit der Weiterleitung automatisch zum Versorger.
Die Befreiung von der EEG-Umlage wird immer im Vorfeld beantragt, deshalb wird es am 01.01.2022 spannend. Dann müssen Sie das „Messen“ spätestens umgesetzt haben.
Hier einige interessante Links
Bundesnetzagentur Formen der Stromversorgung nach EEG-Umlagepflichten
Bundesnetzagentur – Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten
DIHK – Weiterleitung von Strom auf dem Betriebsgelände
Als erstes müssen Sie prüfen ob Sie Strom weiterleiten. Dann ist die Frage, ob Sie unter der Bagatell-Grenze liegen (Leitfaden DIHK).
Beim einrichten der Messstellen wenden Sie sich am besten an Ihren Betriebselektriker.
FAZIT: Sofort prüfen, für viele ist der potenzielle Schaden beträchtlich.