Das Gesetz zum Schutz von Whistleblowern bzw. Hinweisgebern hat den Bundestag passiert und kommt jetzt in den Bundesrat.

Für die Unternehmen hat es, im Vergleich zu den Gesetzentwürfen, keine nennenwerten Änderungen gegeben.

Das HinSchG soll helfen Missstände und Compliance-Verstöße im Unternehmen und Institutionen aufzudecken und abzustellen.

Wenn Ihre Belegschaft 50 Köpfe übersteigt, müssen Sie jetzt aktiv werden.

Da verhindert werden soll, dass Hinweisgeber benachteiligt werden, gibt es hierzu enge Regeln.

  • die eingehende meldung ist zu prüfen,
  • eine Weitergabe der Identität in das Unternehmen ist zu unterbinden,
  • der Hinweisgeber ist zu informieren,
  • der Vorgang ist 3 Jahre zu archivieren,
  • entsprechende Maßnahmen sind einzuleiten.

Deshalb bietet es sich an, diese Aufgabe extern zu vergeben. Die Thematik ist der des Datenschutzbeauftragten sehr ähnlich.

Wir bieten Ihnen hierzu eine einfache, günstige und sichere Lösung.

Status

Das Gesetz ist 3 Monate nach Inkrafttreten (wahrscheinlich Anfang 2023) umzusetzten.

Unternehmen zwischen 50 und 249 MA haben voraussichtlich eine Frist bis zum 17.12.2023.

Ablauf / Konzept

Der von uns vorgesehene Ablauf ist einfach und kann sehr schnell aktiviert werden.

  1. Die Meldestelle wird durch das Unternehmen beauftragt.
  2. Unter dem bereitgestellten Link ist ein Formular aufzurufen, in das Hinweisgebende ihren Hinweis eintragen können. Die Eingabe kann namentlich oder anonym erfolgen. Durch die Gestaltung des Fragebogens wird eine rationalere Meldung erreicht.
  3. Der Hinweis wird durch die Meldestelle geprüft und verifiziert (z.B. auf Datenschutz).
  4. Dann wird der Hinweis anonymisiert an die Ansprechperson im Unternehmen weitergeleitet.
  5. Die Meldestelle überwacht die Bearbeitung der Meldung und reportet den Status regelmäßig an die Unternehmensleitung.
  6. Zusätzlich werden die Meldenden von der Meldestelle wie vorgeschrieben informiert, wenn die Kontaktdaten bei der Meldung angegeben wurden.

Begleitet werden wir von einer angesehenen Stuttgarter Anwaltskanzlei, auf die man mit speziellen Fragen jederzeit zurückgreifen kann.

Preisliste

Die Leistungen sind transparent und auf Ihre Anforderungen angepasst. Ein Wechsel zwischen den Paketen kann jederzeit abgesprochen werden.

Für die Einrichtung kommen „bis 49 MA“ 990 € und von „50 bis 999 MA“ 1.500 € hinzu. Die Einrichtung umfasst die Einweisung der Führungskräfte in die Systematik, die Absprache der Abläufe und Verantwortlichkeiten und die Bereitstellung von entsprechenden Vorlagen für die Information der Mitarbeiter.

PreislisteMel-dungen pro Jahr incl.Bis
49 MA (monat-lich)
50 – 249 MA (monat-lich)250 – 999 MA (monat-lich)ab 1.000 MABetrag / Meldung
Basis139 €49 €69 €Auf Nachfrage120 €
Premium 1689 €99 €119 €Auf Nachfrage100 €
Premium 212129 €139 €159 €Auf Nachfrage90 €

Ergänzende Beratungsleistung wird mit 140 €/Std. verrechnet.

Im Rahmen der Bearbeitung einer Meldung wird diese erfasst, verifiziert, an das Unternehmen weitergeleitet, die Bearbeitung überwacht und der Vorgang archiviert.

Inhalte der Pakete

Basis:                    Betreiben der Meldestelle, Bereitstellen der Meldeplattform.

Premium 1:        Ergänzend zu „Basis“ ist die Bearbeitung von 6 Meldungen pro Jahr inclusive.

Premium 2:        Ergänzend zu „Basis“ ist die Bearbeitung von 12 Meldungen pro Jahr inclusive.

ISO 37301 (Compliance)

Derzeit wird immer häufiger der Nachweis über die Einhaltung von Compliance im Unternehmen gefordert. Hier kann eine Zertifizierung nach der ISO 37301 als Nachweis dienen. Durch die Kombination von Meldestelle und Dokumentenergänzung Ihres (Qualitäts-)-Management-Systems ist die entsprechende Zertifizierung einfach möglich.

Fazit

Hinweise sollten als Möglichkeit verstanden werden, das Unternehmen und die Geschäftsführung vor Problemen zu bewahren. Durch die vorgegebenen Rahmenbedingungen macht es Sinn die Meldestelle extern auszulagern. Damit ist, ebenso wie im Datenschutz auch die Einhaltung von Fristen und Berichtsvorgaben gewährleistet.

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Harald Keil

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