Haben Sie über 50 MA und handeln mit oder stellen her Produkte aus Holz, Kautschuk oder Ölpalme?

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Rohstoffe und Produkte (EUDR), auch bekannt als EU Deforestation Regulation, tritt Ende Dezember 2024 in Kraft. Sie betrifft zunächst große und mittlere Betriebe und ab Ende Juni 2025 auch Klein- und Kleinstbetriebe. Doch was genau fordert diese Verordnung und wie betrifft sie Unternehmen?

Was fordert die EUDR?

Gemäß Artikel 3 der EUDR müssen betroffene Marktteilnehmer und Händler sicherstellen, dass:

  1. Die von ihnen gehandelten Rohstoffe und Produkte legal erzeugt wurden.
  2. Diese Rohstoffe und Produkte keine Waldschädigung verursacht haben.
  3. Beides mit einer Sorgfaltserklärung bestätigt wurde.

Die Sorgfaltspflicht muss erfüllt werden, bevor betroffene Erzeugnisse in Verkehr gebracht werden. Ansonsten drohen wieder hohe Strafen (4% des EU-Umsatzes).

Wenn Sie Fragen haben wenden Sie sich bitte mit dem Stichwort EUDR an vertrieb@keil-group.de. Wir schulen Sie und ihr Personal, haben Unterlagen zur Aufbereitung der Informationen und helfen Ihnen bei der Umsetzung.

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Harald Keil

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