Haben Sie über 50 MA, dann sind Sie wahrscheinlich von NIS2 betroffen.

Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) der Europäischen Union, die am 27. Dezember 2022 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, die Cybersicherheit in der EU erheblich zu stärken. Mit erweiterten Anforderungen und einer breiteren Abdeckung von Sektoren und Unternehmen soll ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau gewährleistet werden.

In Deutschland hat das Bundeskabinett am 24. Juli 2024 den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (NIS2UmsuCG) verabschiedet. Dieser Schritt markiert den Beginn des Gesetzgebungsverfahrens, das nun im Bundestag weitergeführt wird. Es wird erwartet, dass der Bundestag den Entwurf in den kommenden Monaten diskutieren und beschließen wird, um die Richtlinie fristgerecht bis Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen.

Unternehmen und Organisationen sollten sich bereits jetzt auf die neuen Anforderungen vorbereiten, indem sie ihre Informationssicherheitsmaßnahmen überprüfen und anpassen. Die NIS-2-Richtlinie legt strengere Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten fest, die eine proaktive und umfassende Sicherheitsstrategie erfordern.

Mit dem bevorstehenden Bundestagsbeschluss wird ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit in Deutschland und der gesamten EU erwartet. Unternehmen sind gut beraten, sich frühzeitig auf die neuen Regelungen einzustellen, um den kommenden Anforderungen gerecht zu werden und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen zu erhöhen.

Wenn Sie eine Status-Aufnahme Ihrer CyberSecurity brauchen, wir auditieren nach der ISO 27001.

Bitte wenden Sie sich mit dem Stichwort „NIS2“ an: vertrieb@keil-group.de

Teilen Sie diesen Beitrag:
Harald Keil

Author Harald Keil

More posts by Harald Keil