Warum bereiten sich Unternehmen auf die NIS-2-Richtlinie vor?

Einige Hauptgründe

  1. Erweiterter Anwendungsbereich: Die NIS-2-Richtlinie betrifft deutlich mehr Unternehmen als die vorherige NIS-Richtlinie. Sie umfasst nicht nur kritische Infrastrukturen, sondern auch viele andere wesentliche und wichtige Einrichtungen
  2. Geschäftsführerhaftung: Die Geschäftsführung ist für Verstöße haftbar und muss selbst an Sicherheitsschulungen teilnehmen.
  3. Strengere Sicherheitsanforderungen: Unternehmen müssen umfangreichere technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Cybersicherheit implementieren. Dazu gehören unter anderem Risikomanagement, Incident-Response-Pläne und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen
  4. Erhöhte Meldepflichten: Die Richtlinie verlangt von Unternehmen, Sicherheitsvorfälle schneller und detaillierter zu melden. Dies hilft, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen
  5. Hohe Strafen bei Nicht-Einhaltung: Unternehmen, die die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie nicht erfüllen, können mit erheblichen Geldstrafen und anderen Sanktionen belegt werden
  6. Reputation und Vertrauen: Durch die Einhaltung der NIS-2-Richtlinie können Unternehmen ihre Cybersicherheit verbessern und das Vertrauen ihrer Kunden und Partner stärken
  7. Bedrohung steigt: Die Abhängigkeit von IT-Systemen steigt ständig. Die notwendige Digitalisierung und der jetzt langsam zunehmende KI-Einsatz vergrößern den potenziellen Schaden bei Angriffen und Ausfällen.

Aktueller Stand

Aufgrund der Neuwahlen wurde die NIS-2-Richtlinie nicht verabschiedet. Es ist aber damit zu rechnen, dass sie zu einem der ersten Gesetzesvorhaben der neuen Bundesregierung zählen wird. Gerade unter dem Eindruck einer als gefährlich eingeschätzten internationalen Bedrohungslage ist eher mit einer strikten Umsetzung zu rechnen.

Unsere Leistungen für Sie

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Harald Keil

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