Unser Grundprinzip gilt hier besonders stark
Das DRINGENDE sofort, dann das MÖGLICHE.
Mit uns an Ihrer Seite haben Sie jemanden auf den Sie sich verlassen können,
zu günstigen Kosten.
Unser Grundprinzip gilt hier besonders stark
Das DRINGENDE sofort, dann das MÖGLICHE.
Mit uns an Ihrer Seite haben Sie jemanden auf den Sie sich verlassen können,
zu günstigen Kosten.
Jedes Unternehmen mit über 50 Mitarbeiter MUSS bis zum 17.12.2023 eine Meldestelle für Hinweise (Whistleblowing) einrichten. (Aktuelle Informationen finden Sie immer in unseren News)
Da die interne Meldestelle für die meisten Unternehmen bei weitem zu aufwändig ist, empfehlen wir die externe Vergabe.
Wir bieten Ihnen an, unsere Meldestelle zum HinSchG zu nutzen (ab 39€/Mon.).
Aufgrund unserer Erfahrungen als Datenschutzbeauftragte nach der DSGVO und der sehr breiten Normen- und Branchen-Erfahrung sind wir in der Lage diese Stelle sehr effizient und konstengünstig anzubieten.
Es wurde eine Homepage eingerichtet, über die Hinweise erfasst und verwaltet werden können, ohne dass eine Anmeldeinformation vorliegen muss.
Das Erfassungsformular können Sie unter folgendem Link aufrufen: Link zu Meldestelle
Der Ablauf ist einfach:
Wir können Sie durch die Stellung eines kompetenten Datenschutzbeauftragten (DSB) unterstützen.
Hierbei agieren wir vom NOTWENDIGEN zum MÖGLICHEN.
Alle klassischen Funktionen sind verfügbar. Von der jährlichen Statusbetrachtung über die Schulung der Mitarbeiter bis hin zur Beantwortung von Betroffenenanfragen, der Bearbeitung von DATA-BREACH und Kommunikation mit den Landesdatenschutzbeauftragten können Sie alle Dienste nutzen.
Wichtig: Sie sind unser Auftraggeber, Ihre Vorstellungen und Erwartungen stehen im Zentrum.
Juristisch werden wir von einer führenden Stuttgarter Kanzlei mit dem Schwerpunkt Datenschutz/IT-Recht unterstützt, IT-technisch können wir auf unsere Berater zur Cyber-Security zurückgreifen.
Sie möchten die Unterstützung durch einen Informationssicherheits-Beauftragten?
Greifen Sie auf uns als ISB zurück, unsere Experten aus der ISO 27001 und ISA VDA stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie können wählen, inwieweit unsere Unterstützung gehen soll, von der jährlichen Statusfeststellung und der Benennung, über die Schulung von Mitarbeitern bis zur Vertretung Ihres Unternehmens gegenüber Dritten.
Von der Organisation nutzen wir unsere Erfahrungen aus der Stellung des Datenschutzbeauftragten (DSGVO) und den zahlreichen Projekten in der ISA VDA und ISO 27001.
Wichtig: Sie sind unser Auftraggeber, Ihre Vorstellungen und Erwartungen stehen im Zentrum.
Juristisch werden wir von einer führenden Stuttgarter Kanzlei mit dem Schwerpunkt Datenschutz/IT-Recht unterstützt, IT-technisch können wir auf unsere Berater zur Cyber-Security zurückgreifen.
Sie führen Ihr Unternehmen seit Jahren erfolgreich und
möchten sich nicht jedes Jahr wieder mit den Begriffen und Systematiken der ISO-Normen auseinandersetzen?
Dann greifen Sie auf uns zurück.
Wir stellen Ihnen entweder den
„Unterstützer“ (interne Hilfestellung beim Erstellen der notwendigen Unterlagen) oder
„Management-Beauftragten“ (externe Vertretung gegenüber Dritten.
ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001, ISO 50001, ISO 27001, …
Kern ist immer die Organisation der „internen Audits“ und die Vorbereitung des „Management-Reviews“, meist ergänzt durch Unterstützung bei den für das Audit notwendigen Unterlagen.
Auch können wir die internen Audits durchführen, Ihre Mitarbeiter bei Bedarf schulen oder Sie gegenüber Dritten vertreten.
Ihr Vorteil: Sie können uns folgen und müssen sich keine Gedanken über den Weg machen.