Energie

(EDL-G, EnEfG, EN 16247; VALERI)

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Gesetzliche und regulatorische Anforderungen an Unternehmen im Thema "Energie"

Für Unternehmen fehlt sehr häufig die Transparenz über die Energie-Forderungen in den geltenden und kommenden Gesetzen.

Die Übergangsfristen sind in der Praxis häufig viel zu kurz.

Wenn Sie eine der Fragen mit „ja“ beantworten, schreiben Sie uns an.

  • Haben Sie über 2,5 GWh Energieverbrauch pro Jahr? (mehrere Lkw, große Maschinen, große Hallen, …)
  • Sind Sie ein NICHT-KMU?

Wir stehen Ihnen gern für ein unverbindliches Vorgespräch zur Verfügung.

In 2/3 der Fälle erhalten wir den Auftrag, weil die Kunden davon überzeugt sind, dass unser Ansatz „zuerst das Dringende und dann erst das Mögliche“ genau der richtige für sei ist.

Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G)

Das EDL-G fordert von Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern entweder ein Audit nach EN 16247, EMAS oder ISO 50001.

Beachten Sie bitte, wenn Ihr Unternehmen mehr als 2,5 GWh/Jahr verbraucht: In diesem Fall müssen alle Maßnahmen gemäß VALERI berechnet und innerhalb von 18 Monaten umgesetzt werden, wenn die Amortisationszeit weniger als ½ der maximalen Nutzungsdauer von 15 Jahren beträgt.

Über 7,5 GWh/Jahr ist eine Zertifizierung nach ISO 50001, ISO 14001 oder EMAS Pflicht.

Kontakt anfordern zu - EDL-G

Energie-Effizienz-Gesetz (EnEfG)

Am 18.11.2023 wurde das EnEfG veröffentlicht, mit der Konkretisierung durch das BAFA. Hier sind die wichtigsten Punkte:

ALLE Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh ist Folgendes verpflichtend:

  • Abwärme erfassen, vermeiden, wiederverwenden
  • Jährliche Übermittlung der Abwärme-Mengen an das BAFA-Portal bis zum 31.12.2024

Zusätzlich für NICHT-KMU mit mehr als 2,5 GWh ist Folgendes verpflichtend:

  • Erstellen von Maßnahmenplänen zur Reduzierung
  • Wirtschaftlichkeitsbewertung gemäß DIN EN 17463
  • Erstellen und Veröffentlichen von Umsetzungsplänen für wirtschaftlich identifizierte Einsparmaßnahmen bis zum 17.11.2026
  • Bewertung der Umsetzung oder Nicht-Umsetzung der Maßnahmen (wir sind hierfür zugelassen)

Zusätzlich für NICHT-KMU mit mehr als 7,5 GWh ist Folgendes verpflichtend:

  • Zertifizierung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems bis zum 18.07.2025
  • Erfassen von Energie- und Prozesstemperaturen sowie abwärmeführenden Medien

Unser Angebot

  • Unterstützung bei der Implementierung von Managementsystemen und wir begleiten Sie durch die Zertifizierung.
  • Erstellen Wirtschaftlichkeitsberechnungen gemäß DIN EN 17463.
  • Analysieren Ihre Abwärme und
  • wir sind für die Bestätigung der Umsetzung von Einsparmaßnahmen zugelassen.
Kontakt anfordern zu - EnEfG

Bestätigung der (Nicht-) Umsetzung von Energie-Maßnahmen

Das EnEfG schreibt vor, dass die Umsetzung bzw. Nicht-Umsetzung der Energie-Einspar-Maßnahmen extern bestätigt werden muss.

Wir sind ein vom BAFA hierfür zugelassener Energieberater.

Die Bestätigung ist für alle Energie-Einspar-Maßnahmen und den Umsetzungsplan erforderlich.

Kontakt anfordern zu - Bestätigung Energie-Maßnahme