In der Präqualifizierung gab es die letzten Jahre viele, einschneidende Veränderungen.
Die Idee einer gemeinsamen Zulassung für die Abrechnung mit allen Krankenkassen ist ja eine wirklich sinnvolle Sache. Und auch die Inhalte passen im Großen und Ganzen.
Mit dem Übergang der Akkreditierung (Zulassung der PQ-Stellen) von der GKV auf die DAkkS hat sich der Charakter des Zulassungsverfahrens dahin grundlegend geändert, dass die Formalitäten deutlich an Gewicht gewonnen haben.
Mit dem 30.04.2021 läuft jetzt eine weitere Übergangsfrist ab.
Ab dem 01.05.2021 dürfen nur noch DAkkS-akkreditierte PQ-Stellen eine Präqualifizierung erteilen. (Stichtag war der 01.05.2019)
Da viele Unternehmen zwischen den Präqualifizierungen keinen Kontakt mit ihrer PQ-Stelle hatten, kann es gut sein, dass Ihre PQ-Stelle nicht mehr tätig ist.
Bisher hat dies nur begrenzte Auswirkungen auf die Leistungserbringer. Der GKV-Spitzenverband unterscheidet bisher zwischen der Auslegung nach § 126 SGV V (Abs. 2) und der Regelung der DAkkS.
Wir haben uns in diesem Thema zu einer Zusammenarbeit mit QVH Service GmbH entschlossen. Diese ist DAkkS-akkreditiert und konzentriert sich auf die PQ. Durch eine sehr gute Vernetzung, u.a. mit der GKV sind die bestehenden und künftigen Anforderungen bekannt. Die Abwicklung ist unkompliziert und klar.
Wir empfehlen allen eine BAFA-geförderte Unterstützung zur
- Aufbereitung der PG-Unterlagen,
- Prüfung der MDR-Umsetzung (Termin Mai) und
- Prüfung Datenschutz.
Alles ist sehr gut in 2 Tagen zu schaffen, und die 1.500 € sind überschaubar.